Schwerpunkte

Carolin König berät zum allgemeinen Energiewirtschaftsrecht mit einem besonderen Fokus auf Rechtsfragen zur Vergabe von Konzessionen zur Wärmeversorgung und zum Betrieb von Strom- und Gasnetzen. Daneben beschäftigt sie sich mit Energy Litigation: Sie vertritt Unternehmen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Streitigkeiten mit Bezug auf Energierecht bzw. energiespezifische Fragestellungen. Ein persönlicher Schwerpunkt von Frau König liegt im Bereich der völkerrechtlichen und klimapolitischen Bezüge des Energierechts.

AUSBILDUNG

Studium der Rechtwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Katholieke Universiteit Leuven. Promotion bei Prof. Dr. Bardo Fassbender LL.M. (Yale) zum völkerrechtlichen Status kleiner Inselstaaten, deren Territorien vom Klimawandel-bedingten steigenden Meeresspiegel bedroht sind. Promotionsstipendium durch ein Studienförderwerk. Referendariat am OLG München.

PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN

Tätigkeiten im Auswärtigen Amt (Referat für Verkehr und Tourismus), als Rechtsberaterin der ständigen Vertretung der Malediven bei den Vereinten Nationen sowie bei verschiedenen Kanzleien im Telekommunikations- und Asylrecht. Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Recht unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Menschenrechtsschutzes an der Universität der Bundeswehr München.

„Das Energierecht ist ein wichtiges Instrument zur Eindämmung des Klimawandels auf ein beherrschbares Maß.“

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