Schwerpunkte

Sebastian Schnurre berät schwerpunktmäßig zum allgemeinen Energiewirtschaftsrecht, zum Mess- und Eichrecht sowie zum Rechtsrahmen für Speicher und Ladeinfrastruktur. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen aus den Bereichen Metering, Elektromobilität und Flexibilitätsvermarktung. Dabei befasst er sich mit vertragsrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten und der Zulässigkeit geeigneter Messkonzepte – unter Einbeziehung der standardmäßigen Geschäftsprozesse und Marktregeln. Sein Fokus liegt auf effizienten, rechtssicheren, maximal skalierbaren und transaktionskostenarmen Lösungen.

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Universidad de Salamanca. Erstes Juristisches Examen mit Prädikatsnote und Abschluss als Europajurist. Referendariat am OLG Brandenburg. Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin.

Praktische Erfahrungen

  • Büroleiter des stv. Vorsitzenden im Ausschuss für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag
  • Leiter Flexibilität und Digitales im Bundesverband Neue Energiewirtschaft

AKTIVITÄTEN UND MITGLIEDSCHAFTEN

Mitglied des Komitees 461 („Elektrizitätszähler") der Deutschen Kommission für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Mitglied der Arbeitsgruppe IKT der Nationalen Plattform Elektromobilität. Mitglied der Arbeitsgruppe Intelligente Netze und Zähler im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Koordination und Leitung des Stakeholderverfahrens Aggregator. Mitglied der Task Force Lastmanagement im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • „Variable Tarife aus dem Blickwinkel der Lastverlagerung“, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 6/2014
  • „Rollout vs. Bestandsschutz – Wann sind die Einbauverpflichtungen des § 21c EnWG umzusetzen“, smart.ER – Recht und Steuern II/2014
  • „Energieeffizienz anders gedacht!“, zusammen mit Robert Busch, Energieeffizienz in Gebäuden – Jahrbuch 2015
  • „Ausgestaltung einer Flexibilitätsverordnung nach § 14a EnWG“, Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 11/2016
  • „Speichereinsatz zur Erbringung von dezentral einsetzbarer Flexibilität“, Batteriespeicher – Rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Hrsg. Böttcher/Nagel, DeGruyter-Verlag), 02/2018
  • Kommentierung §§ 19-21, 27 MsbG (gem. mit Nasrun, D.), in: Rohrer/Karsten/Leonhardt (Hrsg.), Messtellenbetriebsgesetz, Kommentar, 1. Aufl. 2018
  • Kommentierung §§ 14a, 14b, 18, 19, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 42a, 53a, 116 EnWG, in: Beck`scher Online-Kommentar - Energiewirtschaftsgesetz (BeckOK EnWG)

„Der Gesetzgeber bleibt zwangsläufig hinter den Entwicklungen der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zurück. Mit diesen Widersprüchlichkeiten muss man umgehen können.“

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